Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Sankt Wolfganger Energieversorgungsgesellschaft mbH,

die Bundesregierung hat zum 15. 12. 2022 ein weiteres Gesetz zur Entlastung von Gas- und Wärmekunden erlassen. Dieses sogenannte „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ (EWPBG) soll alle Wärmekunden in diesem und im kommenden Winter entlasten. Start dieser Preisbremse ist das erste Quartal im Kalenderjahr 2023. Das Gesetz ist vorläufig bis zum 31.12.2023 gültig, kann aber durch die Bundesregierung bis zum 30.4.2024 verlängert werden.
Gemäß EWPBG sind die Kunden des Wärmeversorgungsunternehmens (WVU) bis zum 15.02.2023 über die Auswirkungen des EWPBG zu informieren, z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage des WVU.
Dieser gesetzlichen Informationspflicht kommen wir hiermit nach.

Das EWPBG sieht vor, dass die Kunden für 80% ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs von Erdgas/Nahwärme (Entlastungskontingent) einen Entlastungsbetrag erhalten, wenn der aktuelle Bruttoarbeitspreis des WVU über 9,5 Cent/kWh liegt.

Der Entlastungsbetrag = Entlastungskontingent * Differenzbetrag

Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des aktuellen Arbeitspreises (brutto) des WVU abzüglich des Betrages der Preisbremse von 9,5 Cent/kWh.

Da unser Brutto-Arbeitspreis für das Wirtschaftsjahr 2022/23 sehr weit unter dem EWPBG-Preisdeckel von 9,5 Cent/kWh liegt, ergibt sich ein negativer Differenzbetrag.
Der Entlastungsbetrag ist damit auch negativ (keine Entlastung) und beträgt demzufolge 0 €.

Der sehr hohe bürokratische Aufwand, den wir im Dezember mit der „Dezemberentlastung“ gem. EWSG  betreiben mussten, muss für das Erdgas- Wärmepreisbremsen-Gesetz nicht betrieben werden.

Wir sind bestrebt unseren Kunden auch weiterhin eine sichere, preiswerte und umweltfreundliche Wärmeversorgung bieten zu können, obwohl sich bekanntermaßen die Einkaufspreise unserer Roh- und Betriebsstoffe seit dieser Heizperiode zum Teil drastisch erhöht haben.
Diese Erhöhungen der Einkaufspreise schlagen sich nach unserer im Wärmeliefervertrag festgelegten, langjährig bestehenden Preisanpassungsformel erst im nächsten Wirtschaftsjahr ab dem 01. 07. 2023 auf unsere Nahwärme-Preise nieder.
Nach unseren vorläufigen Prognosen liegt im Wirtschaftsjahr 2023/24 der Brutto-Arbeitspreis voraussichtlich aber immer noch deutlich unterhalb des EWPBG-Preisdeckels von 9,5 Cent/kWh.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre aktuelle TelNr. und  eMail-Adresse an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (unseren Datenschutzbeauftragten) senden würden, soweit Sie dies noch nicht getan haben. Dann können wir Sie kurzfristig informieren und/oder Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Mit freundlichem Gruß,
Ihre Sankt Wolfganger Energieversorgungsgesellschaft mbH

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