Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Sankt Wolfganger Energieversorgungsgesellschaft mbH,

die Bundesregierung hat zum 17.11.2022 ein Gesetz zur Entlastung von Gas- und Wärmekunden erlassen und damit der ganzen Wärmeversorgungs-Branche eine Menge Arbeiten auferlegt.
Dieses so genannte „Erdgas-Wärme-Soforthilfe Gesetz (EWSG)“ verpflichtet die Wärmeversorgungsunternehmen, für die vom Kunden im Dezember 2022 zu leistende Abschlags-Zahlungen für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (siehe §4 Absatz 1 EWSG).

https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/BJNR205100022.html

Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet. Hierzu haben wir umgehend einen entsprechenden Antrag gestellt, um unsere Kunden in den Genuss dieser Entlastung („Dezemberhilfe“) durch den Bund kommen zu lassen.

Bei unserer Antragsstellung sind wir gesetzlich verpflichtet, Informationen zu unseren Kunden an den Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Firma PwC zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen Adresse, Tel.Nr oder eMail-Adresse, die Höhe der Brutto-Abschlagszahlung für den Monat September 2022 sowie der Vorjahres-Wärmeverbrauch.

Unser Antrag beim BMWK auf finanzielle Entlastung unserer Wärmekunden wurde positiv beschieden. Somit können unsere Kunden in den Genuss der finanziellen Entlastung kommen.

Die Entlastungszahlung  wird von uns noch im Dezember an unsere Kunden ausbezahlt werden,
sobald uns der beantragte Entlastungsbetrag von der KFW überwiesen wurde.
Diese Entlastungszahlung auch „Dezemberhilfe“ genannt berechnet sich wie folgt:

Die Quartalsabschlagszahlung für Juli 2022 bis Oktober 2022 (Brutto) geteilt durch 3 ergibt den Brutto-Monatsabschlagsbetrag September 2022 (Grundlage für die „Dezemberhilfe“).
Dieser Betrag wird mit 1,2 multipliziert (20% Aufschlag lt. EWSG) und ergibt somit den Entlastungsbetrag („Dezemberhilfe“) für den Einzelkunden.

Beispiel:  
Eine Quartalsabschlagszahlung (1. Quart.2022/23) von 300 € brutto ergibt den Monatsabschlag September von 100 € und damit eine „Dezemberhilfe“ für unseren Beispiel-Kunden von 120 € brutto.

Wir müssen darauf hinweisen, dass dieser Entlastungsbetrag mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Einkommensteuererklärung 2022 angegeben werden muss. Einen Nachweis zu dieser Zahlung entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug (Verwendungszweck = Dezemberhilfe gem. EWSG).

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre aktuelle TelNr. und  eMail-Adresse an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (unseren Datenschutzbeauftragten) senden würden, soweit Sie dies noch nicht getan haben. Dann können wir Sie kurzfristig informieren und/oder Kontakt aufnehmen.

Mit freundlichem Gruß,
Ihre Sankt Wolfganger Energieversorgungsgesellschaft mbH

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